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   VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16   

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https://dejure.org/2017,30388
VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16 (https://dejure.org/2017,30388)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2017 - 8 S 2507/16 (https://dejure.org/2017,30388)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 8 S 2507/16 (https://dejure.org/2017,30388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Außenbereich bei möglicher Überschreitung der Immissionsrichtwerte durch einen benachbarten Betrieb

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB, § 246 Abs 10 BauGB, Nr 6.7 Abs 1 S 2 TA Lärm
    Gebot der Rücksichtnahme bei Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge; Immissionsrichtwerte; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; Gemengelage

  • rechtsportal.de

    Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Außenbereich bei möglicher Überschreitung der Immissionsrichtwerte durch einen benachbarten Betrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie laut darf eine Flüchtlingsunterkunft neben einem Gewerbegebiet sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebot der Rücksichtnahme bei Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welcher Lärmrichtwert gilt gegenüber einer Flüchtlingsunterkunft an der Gebietsgrenze? (IBR 2018, 227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 110
  • DÖV 2017, 965
  • BauR 2017, 1975
  • ZfBR 2017, 801
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 1505/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    So handelt es sich trotz des wohnähnlichen Charakters um eine Nutzung für soziale Zwecke (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 5 S 1505/15 - offen gelassen im vom Verwaltungsgericht angeführten Senatsbeschluss vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 -).

    Die Vorschrift soll zwar die Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten erleichtern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 5 S 1505/15 -, juris, Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 8 S 1041/17

    Streitwert für eine störungspräventive Baunachbarklage gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 3 Nr. 2 und § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG und entspricht im Ergebnis der des Verwaltungsgerichts (vgl. Senatsbeschluss v. 06.06.2017 - 8 S 1041/17 -).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    Dieses findet nicht nur auf Außenbereichsvorhaben untereinander Anwendung, sondern wirkt über Gebietsgrenzen hinweg und kommt auch Eigentümern zugute, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i. S. des § 30 BauGB oder im unbeplanten Innenbereich i. S. des § 34 BauGB liegen (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1994, 686 [687]).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    So handelt es sich trotz des wohnähnlichen Charakters um eine Nutzung für soziale Zwecke (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 5 S 1505/15 - offen gelassen im vom Verwaltungsgericht angeführten Senatsbeschluss vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 3 S 250/16

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Campingplatzes im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    Aufgrund der dort privilegierten Nutzungen müssen Eigentümer von Außenbereichsgrundstücken grundsätzlich mit der Verwirklichung "lästiger" Anlagen in der Umgebung rechnen, so dass allenfalls auf Mischgebietsniveau geminderte Schutzansprüche bestehen - tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) gemäß Nr. 6.1 Buchst. b TA Lärm (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2016 - 3 S 250/16 -, juris, Rn. 57; Bay. VGH, Beschluss vom 02.11.2016 - 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049 -, juris, Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 5 S 605/16

    Nachbarklage gegen Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft nahe eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    Ob hiervon ausnahmsweise abgewichen werden kann, weil wegen des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen dem Rücksichtnahme-Begünstigten vorübergehend ein Mehr an Beeinträchtigungen zuzumuten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2016 - 5 S 605/16 -, juris, Rn. 28), lässt sich im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    Ergibt die gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf dargelegte Gründe beschränkte Prüfung, dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts dessen Entscheidung nicht rechtfertigt, hat der Senat umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach den allgemeinen Maßstäben von § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu gewähren ist (Senatsbeschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 3 S 20/11

    Rücksichtnahme im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    Ob das Baugrundstück noch innerhalb des Siedlungsbereichs i. S. von § 246 Abs. 9 BauGB liegt mit der Folge der entsprechenden Geltung des § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB, kann offen bleiben, da auch für solche Vorhaben das in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 verankerte Gebot der Rücksichtnahme gilt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2012 - 3 S 20/11 -).
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    Aufgrund der dort privilegierten Nutzungen müssen Eigentümer von Außenbereichsgrundstücken grundsätzlich mit der Verwirklichung "lästiger" Anlagen in der Umgebung rechnen, so dass allenfalls auf Mischgebietsniveau geminderte Schutzansprüche bestehen - tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) gemäß Nr. 6.1 Buchst. b TA Lärm (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.2016 - 3 S 250/16 -, juris, Rn. 57; Bay. VGH, Beschluss vom 02.11.2016 - 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049 -, juris, Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
    Im Übrigen erscheint zweifelhaft, ob eine Mittelwertbildung das Heranrücken einer störempfindlichen Bebauung rechtfertigte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 -, BRS 81 Nr. 22, juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 25.10.2006 - 1 ZB 06.24
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Die vom Verwaltungsgericht getroffene Entscheidung ist zudem nicht aus anderen Gründen im Ergebnis richtig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - juris Rn. 6 f., vom 14.3.2013 - 8 S 2504/12 - juris Rn. 11 und vom 30.6.2017 - 8 S 2507/16 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 3 S 2781/18

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in der Gestalt von

    Wegen des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und dem gesetzgeberischen Ziel, durch die Bestimmung des § 246 BauGB die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung der im Zuge der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland zu erleichtern, sei vorübergehend ein Mehr an Beeinträchtigungen zuzumuten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.06.2017 - 8 S 2507/16 - juris Rn. 8 unter Verweis auf VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.2016 - 5 S 605/16 - juris Rn. 28 und Hamb.OVG, Beschl. v. 12.01.2015 - 2 Bs 247/14 - juris Rn. 9; wohl auch Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Oktober 2019, § 246 Rn. 80 unter Verweis auf Nr. 7.1 Satz 1 Var. 1 der TA Lärm).
  • OVG Sachsen, 09.03.2018 - 1 A 552/15

    Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Dorfgebiet;

    Letzteres findet nicht nur auf Außenbereichsvorhaben untereinander Anwendung, sondern wirkt über Gebietsgrenzen hinweg und kommt auch Eigentümern zugute, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i. S. des § 30 BauGB oder im unbeplanten Innenbereich i. S. des § 34 BauGB liegen (BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1993, NVwZ 1994, 686; VGH BW, Beschl. v. 30. Juni 2017 - 8 S 2507/16 -, juris Rn. 4).
  • VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 10 K 4968/19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für Mehrfamilienhaus; bauplanungsrechtliche

    Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an die Anlage, d.h. Nutzungseinschränkungen, zu rechnen, etwa, weil eine beabsichtigte Wohnbebauung näher "heranrückt" als die vorhandene Wohnbebauung oder weil die störempfindliche Bebauung in einer Richtung geplant ist, in die die Anlage bislang ungehindert emittieren darf, wird das störempfindliche Vorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (Bayerischer VGH, Beschl. vom 25.10.2006 -1 ZB 06.24-; vom 30.06.2017 -8 S 2507/16-; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 30.06.2017 -8 S 2507/16- sowie BVerwG, Beschl. vom 05.03.1984 -4 B 171/83-, alle juris).
  • VG Sigmaringen, 25.04.2018 - 2 K 5731/16

    Baunachbarklage wegen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Wohngebiet

    Vor diesem Hintergrund kann nicht davon ausgegangen werden, dass das streitgegenständliche Vorhaben von vornherein keine zusätzlichen Einschränkungen für den Betrieb zur Folge haben könnte (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2017 - 8 S 2507/16 -, juris Rn. 5).
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